Sachverständiger Röttenbach

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Daniel Richter Röttenbach

Daniel Richter

Bausachverständiger und Baugutachter

Gewerbering 38a
91341 Röttenbach
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (TÜV)
Tüv Rheinland zertifizierter bausachverstandiger baugutachter immobiliengutachter

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Röttenbach steht Ihnen Herr Daniel Richter als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Daniel Richter kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Röttenbach, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Röttenbach kommen bzw. sich nicht in Röttenbach auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Röttenbach - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Röttenbach liegt im Landkreis Erlangen-Höchstadt in Bayern und zählt rund 5.000 Einwohner. Die Gemeinde ist geprägt von einem dörflich-familiären Charakter, bietet jedoch durch die Nähe zu Erlangen, Forchheim und Nürnberg eine sehr gute Anbindung an das mittelfränkische Ballungsgebiet.

Infrastruktur und Freizeitmöglichkeiten in Röttenbach

Röttenbach ist über die Bundesstraße B470 und die nahegelegene A73 schnell erreichbar. Mit dem Auto gelangt man in rund 15 Minuten nach Erlangen, in 20 Minuten nach Forchheim und in etwa 30 Minuten nach Nürnberg. Vor Ort gibt es Kindergärten, eine Grundschule, Ärzte sowie Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf.

Freizeitmöglichkeiten sind vielfältig: Ein aktives Vereinsleben, Sportanlagen und Rad- sowie Wanderwege in der Umgebung sorgen für Abwechslung. Der Röttenbacher Weiher, Feste und kulturelle Veranstaltungen im Ort tragen zusätzlich zur Lebensqualität bei.

Immobilienmarkt in Röttenbach

Der Immobilienmarkt in Röttenbach ist von Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und kleineren Mehrfamilienhäusern geprägt. Neubauflächen sind begehrt und werden vor allem von Familien nachgefragt, die ruhiges Wohnen mit guter Erreichbarkeit der Städte verbinden möchten.

Die Kaufpreise für Häuser bewegen sich im Schnitt zwischen 3.800 – 4.800 €/m², Eigentumswohnungen liegen meist zwischen 3.200 – 4.200 €/m². Mietpreise rangieren je nach Lage zwischen 9 – 11 €/m². Die Nähe zu Erlangen und Nürnberg sorgt für eine hohe Nachfrage und stabile Wertentwicklung.

Ihre Bausachverständigen in Röttenbach

Unsere Sachverständigen in Röttenbach begleiten Sie bei Immobilienbewertungen, prüfen Bestandsgebäude auf Bauschäden und unterstützen Sie bei Bau- und Sanierungsvorhaben. Durch regionale Marktkenntnis und technisches Fachwissen erhalten Sie verlässliche und objektive Gutachten.

Warum Bauexperts Röttenbach

  • Fundierte Kenntnisse des Immobilienmarktes in Mittelfranken
  • Unabhängige und präzise Gutachten für Eigentümer, Käufer und Investoren
  • Umfassendes Leistungsspektrum von Wertermittlung bis Baubegleitung

 

Jetzt unverbindlich und kostenlos anfragen

Ein telefonisches Vorgespräch ist bei uns kostenlos! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Anfrageformular

Hinweis: Die Abgabe einer Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos!

Weitere Angaben zum Objekt

Ihre Anschrift

  1. Startseite
  2. /Sachverständiger Röttenbach
Top